GmbH gründen in Berlin

GmbH
Gründungskosten

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Die Gründungskosten, die bei einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht anfallen, variieren je nach Umfang und Aufwand der Gründungsberatung. Zusätzlich fallen dann Kosten für die Beurkundung beim Notar an. Bei einer einfachen Gründung, bei der nur eine Person gründet, kann ein Musterprotokoll genommen werden. Die Gründung erfolgt dann direkt bei einem Notar, somit fallen hier nur Notarkosten an.

Kosten

  • Gründungskosten variieren
  • Zusätzlich: Beurkundung beim Notar
  • Eintragung ins Handelsregister

Kosten-Beispiel

  • GmbH-Gründung mit 2 Gesellschaftern
  • Stammkapital: 25.000 Euro
  • Sprache: deutsch

Erstellung des Gesellschaftsvertrages (Netto)1.750,00 Euro
Beurkundungsgebühr (Netto)384,00 Euro
Handelsregisteranmeldung (Netto)62,50 Euro
Gesellschafterliste (Netto)62,50 Euro
Datenerstellung fürs Handelsregister (Netto)37,50 Euro

Für die Gründung fallen ca. 3.000,00 Euro an

Einflüsse auf die Gründungskosten

  • Sobald die Gründung mit Gesellschaftern erfolgt, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, fallen zusätzliche Kosten an, da die Gründungsurkunden zweisprachig erstellt werden müssen.
  • Auch bei der Beurkundung selbst fallen höhere Kosten an, da die Beurkundung ebenfalls zweisprachig erfolgen muss.
  • Weitere Kosten entstehen, wenn nicht alle Gesellschaft bei der Gründung der GmbH anwesend sind und daher die Vertretung durch Bevollmächtigte erfolgen muss. Auch muss für die Erstellung der Vollmacht und der Beurkundung mit höheren Kosten gerecht werden.
  • Erfolgt die Gründung in Form einer Sachgründung entstehen wiederum zusätzliche Kosten, da der Wertnachweis für die Sacheinlage und der Sachgründungsbericht weiteren Aufwand sowohl für den Fachanwalt für Gesellschaftsrecht als auch für den Notar bei der Beurkundung darstellt.

  • Häufig wird hier von den Gesellschaftern bei der GmbH Gründung am Gesellschaftsvertrag gespart, in dem bei Gründungen mit zwei Gesellschaftern auf das Musterprotokoll zurückgegriffen wird.
  • Kommt es zu Streit zwischen den Gesellschaftern, stellt sich heraus, dass die Regelungen des Musterprotokolls nicht dafür gemacht sind, mit dieser Situation angemessen umzugehen.
  • Beim Musterprotokoll kann jeder Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil verkaufen, ohne die Zustimmung des anderen Gesellschafters einzuholen. Dies an von keinem Gesellschafter gewollt sein. Daher ist bei der Gründung darauf zu achten, trotz der höheren Kosten für den Gesellschaftsvertrag, Regeln zu vereinbaren, die auch im Streitfall zu einer akzeptablen Lösung führen.