GmbH gründen in Berlin

Checkliste

Checkliste

Wenn sie sich dazu entschlossen haben eine GmbH zu gründen, sollten sie folgende Fragen beantworten können:

  • Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
  • Klärung der Firmierung der GmbH mit der IHK
  • Beurkundung der GmbH – Gründung beim Notar
  • Beantragung eines Bankkontos
  • Anmeldung der GmbH im Handelsregister
  • Anmeldung des Gewerbes
  • Anmeldung der GmbH beim Finanzamt

Fragen im Vorfeld

Anschließend sollten Sie eine Checkliste mit den notwendigen Schritten bereithalten. Aus den Antworten der meisten Fragen ergibt sich eine klare Reihenfolge, die bei der Gründung der GmbH zu beachten ist.

  • Wie soll der Name der GmbH lauten?
    Klären sie vorher ab, ob eine entsprechende Internetseite zur Verfügung steht.
  • Was ist der Gegenstand des Unternehmens?
    Sprich: was soll die GmbH tun?
  • Wo ist der Sitz der Gesellschaft und wie soll die inländische Geschäftsadresse lauten?
  • Wer soll Gesellschafter der GmbH werden?
    Sind diese Personen in Deutschland ansässig?
  • Wie hoch soll das Stammkapital sein?
  • Soll das gesamte Stammkapital eingezahlt werden?
  • Wer soll Geschäftsführer der GmbH werden?
  • Wie soll zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden?
    Ein geschriebener Brief oder E-Mail?
  • Soll später neue Gesellschafter hinzukommen?
  • Kommt eine Beteiligung von Investoren oder Mitarbeitern in betracht?

Reihenfolge bei der Gründung

  1. Erstellung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
  2. Klärung der Firmierung der GmbH mit der IHK
  3. Beurkundung der GmbH – Gründung beim Notar
  4. Beantragung eines Bankkontos
  5. Anmeldung der GmbH im Handelsregister
  6. Anmeldung des Gewerbes
  7. Anmeldung der GmbH beim Finanzamt

Schnell ans Ziel durch fachliche Beratung

Wenn Sie die Reihenfolge bei der Gründung einer GmbH einhalten, werden Sie schnell an das gewünschten Ziel kommen. Damit Sie bei Ihrer Gründung auch wirklich alles richtig machen, lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten, damit die Regelungen im Gesellschaftsvertrag auch zu Ihrem Unternehmen passen und nicht unwirksam sind.