Finanzierung

Unternehmensbeteiligung

Beteiligungsvertrag

Im Rahmen der Unternehmensbeteiligung schließen die Gesellschafter einen so genannten Beteiligungsvertrag. Dieser Vertrag regelt neben dem GmbH-Vertrag die Verhältnisse unter den Gesellschaftern. Im Gegensatz zum GmbH-Vertrag wird der Beteiligungsvertrag nicht im Handelsregister veröffentlicht. Damit ist er Außenstehenden dritten nicht zugänglich. Viele Gesellschafter entschließen sich daher im Rahmen der Unternehmensbeteiligung ein Beteiligungsvertrag zuschließen. Im Wesentlichen werden im Beteiligungsvertrag geregelt, welche Regeln im Rahmen einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile gelten. Der Beteiligungsvertrag kann dabei eine Mitveräußerungspflicht oder / und ein Mitveräußerungsrecht für die Gesellschafter vereinbaren.

  • Beteiligungsvertrag regelt Verhältnisse unter Gesellschaftern
  • Wird nicht im Handelsregister veröffentlicht
  • Relevant bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Unternehmensbeteiligung kaufen

Angesichts der mageren Zinsen entscheiden mittlerweile auch private Investoren Unternehmensbeteiligung zu kaufen, um damit die Negativzinsen zu entgehen. Der Kauf von Unternehmensbeteiligungen ist damit in Mode gekommen. Investoren die Unternehmensbeteiligung kaufen achten darauf, den maximalen Schutz für ihre Investitionen zu gewährleisten. Der Kauf der Unternehmensbeteiligung soll wenn möglich nur minimales Risiko für den Investor beinhalten. Dies führt dazu, dass Investoren durch entsprechende Regelungen im Beteiligungsvertrag Vorzugsrechte vor den Gründern eingeräumt werden. Dazu gehören neben den Schutz vor Verwässerung und eine Call-Option auch die Einräumung einer Liquidationspräferenz. Unternehmensbeteiligung kaufen ist damit kein einfaches Geschäft.

Die einfachste Form sich an einem Unternehmen zu beteiligen ist es, GmbH-Anteile bzw. Gesellschaftsanteile zu kaufen. Der Kauf von GmbH-Anteilen bedarf der Beurkundung des Anteilskaufvertrag und Abtretungsvertrages vor einem Notar. Nur dadurch wird gewährleistet, dass GmbH-Anteile auch tatsächlich gekauft werden. Nach dem Kauf der GmbH-Anteile müssen die Erwerber der GmbH-Anteile in die Gesellschafterliste aufgenommen werden und die Gesellschafterliste im Handelsregister veröffentlicht werden. Neben dem Kaufvertrag über die GmbH-Anteile ist der Beteiligungsvertrag und die GmbH-Satzung das wichtigste Vertragswerk beim Kauf von GmbH-Anteilen.

  • Einfachste Form: GmbH-Anteile bzw. Gesellschaftsanteile kaufen
  • Risiken für Investoren begrenzen
  • Einräumung von Vorzugsrechten für Investor

Beteiligung an einem Start-up

“Investor gesucht” ist bei vielen Start-ups ein Dauerbrenner, um so die Finanzierung ihres Unternehmens zu gewährleisten. Auf der anderen Seite gibt es viele Investoren die sich an Unternehmen beteiligen wollen. Es stellt sich damit die Frage wie die optimale Unternehmensbeteiligung gefunden wird. Will man eine Unternehmensbeteiligung finden, so ist es zunächst notwendig die Zielgröße und den Zielmarkt zu definieren. Dieser Kriterien ist dann in den einschlägigen Foren, Veranstaltung und Medien nach einem geeigneten Zielobjekt zu suchen. Findet man so ein unter Umständen geeignetes Start-up, ist im Rahmen einer Due Diligence zu prüfen ob das Unternehmen den zuvor festgelegten Kriterien entspricht. Das finden einer geeigneten Unternehmensbeteiligung entspricht der Suche der Nadel im Heuhaufen. Häufig müssen Investoren unzählige Pitchdecks sichten, um auch nur einen möglichen Kandidaten herauszufiltern.

  • Beteiligung an einem Start-up als Investor
  • Optimale Unternehmensbeteiligung finden
  • Due Diligence durchführen

Geschäftsübernahme

Die Suche nach einem Unternehmensnachfolger ist in vielen Unternehmensbörsen seit Jahren ein Dauerbrenner. Auf der Suche nach einem Nachfolger tun sich viele Unternehmer schwer. Zum einen ist es schwierig die fachlich geeignete Person zu finden. Der Nachfolger muss auch ins Unternehmen passen und mit den Mitarbeitern als auch mit dem Kundenstamm harmonieren. Schon hier zeigt sich wie schwierig es ist einen Nachfolger zu finden der bereit ist die Firma zu übernehmen. Firmenübernahme scheitern auch häufig daran, dass die Nachfolger nicht in der Lage sind die Finanzierung der Geschäftsübernahme zu gewährleisten. Die Firmenübernahme soll aber häufig auch den Ruhestand des Unternehmers zu finanzieren. Um sicher zu gehen dass der Nachfolger der richtige Kandidat ist und das Unternehmen für die Geschäftsübernahme geeignet ist sind unterschiedliche Herangehensweisen denkbar. Es kann daher strategisch sinnvoll sein, einen möglichen Nachfolger zunächst im Rahmen einer kleinen Unternehmensbeteiligung in das Unternehmen aufzunehmen.

  • Unternehmensnachfolger im Rahmen einer Unternehmensbeteiligung ins Unternehmen aufnehmen

Geschäftsübernahme Checkliste

  1. Prüfung der Art und Höhe des Umsatzes
  2. Beurteilung der Lage und Qualität der Buchhaltung
  3. Einschätzung der Qualität und Alter der Mitarbeiter
  4. Prüfung der Qualität und Alter der Maschinen und Anlagen
  5. Beurteilung von schwebenden Rechtsstreitigkeiten und Prozessen
  6. Ermittlung der Gesellschafterstruktur
  7. Aufstellung von Offenen Steuern
  8. Überprüfung des Standes der Forderungen und Verbindlichkeiten

Wir unterstützen sie in allen Phasen der Unternehmensbeteiligung und auch danach. Erstellen mit Ihnen die passenden Verträge und helfen bei der Umsetzung ihres Plans.