GmbH gründen in Berlin

Gründungsberatung

Pflichtinhalt einer Satzung: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und Aufteilung der Anteile der Gesellschafter: Dies ist auch Inhalt einer Mustersatzung. Diese empfiehlt sich jedoch nur, bei Gründung durch einen Gesellschafter.

Möchten mehrere Gesellschafter oder juristische Personen eine GmbH gründen, empfiehlt sich unbedingt die Beratung durch einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, denn sobald mehrere Personen an einer Gesellschaft beteiligt sind, muss deren Verhältnis untereinander geregelt werden. Daher sollte der Gründungsprozess fachmännisch begleitet werden.

Auch die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und seine kniffligen Bereiche sollten hieb und stichfest sein.

Es kann jederzeit innerhalb der GmbH zu Schwierigkeiten kommen, z.B. Streit unter den Gesellschaftern, zum Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters, zur Insolvenz eines Gesellschafters, usw.

Um einen reibungslosen Ablauf der eventuellen Abwicklung der Gesellschaft zu garantieren, ist es unumgänglich einen ordentlichen Gesellschaftsvertrag zu haben. Kein Unternehmer möchte im Nachhinein das Nachsehen haben. Je besser der Gesellschaftsvertrag umso einfacher nachher die Abwicklung. Viele Musterverträge sehen im Falle eines Streits unter den Gesellschaftern keine entsprechenden Möglichkeiten vor.